Aktuelle Termine
 
ZuSchukis aufgepasst: Wir fahren ins "Musiktheater im Revier"...
22.05 07:45 - 12:00
Ort: Kita Niefeldstraße
Deutschkurs
22.05 09:00 - 11:00
Ort: Kita Skagerrakstraße
Nachbarschaftstreff
22.05 09:00 - 12:00
Ort: Kita Plutostraße
Griffbereit
22.05 13:30 - 15:00
Ort: Kita Rotthauser Straße / Schweizer Dorf
Schwimmen für Vorschulkinder
22.05 14:00 - 15:30
Ort: Kita Freiligrathstraße
Trommelprojekt für die 3 und 4 jährigen
22.05 14:15 - 14:45
Ort: Kita Hohenfriedberger Straße
Griffbereit
22.05 14:15 - 15:45
Ort: Kita Niefeldstraße
Trommelprojekt für die 5 und 6 -jährigen
22.05 14:45 - 15:15
Ort: Kita Hohenfriedberger Straße
Fußball-AG
22.05 16:00 - 18:00
Ort: Kita Leipziger Straße

Qualifizierte Betreuung für Kinder ab dem 3. Monat

Die Kindertagespflege ist für viele Familien ein attraktives Angebot für die familiennahe Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren. Aber auch ältere Kinder können von der Tagespflege profitieren, zum Beispiel im Anschluss an den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Offenen Ganztagsschule.

Die Eltern werden – genau wie bei der Wahl einer Kindertagesstätte – durch einkommensabhängige Beiträge an den entstehenden Kosten beteiligt. Im Gegenzug ist das örtliche Jugendamt für die Qualität und Verlässlichkeit der Kindertagespflege verantwortlich. (Diese gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2005 in Kraft).  

Neue Regelungen bringen Sicherheit für beide Seiten

Vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlagen blieb das Betreuungsverhältnis zwischen der Tagesmutter und den Eltern privatrechtlich geregelt, das heißt, sämtliche Absprachen, beispielsweise über die Betreuungszeiten, die entsprechende Bezahlung, oder auch über die Vertretungsregelung für Ausfallzeiten der Tagesmutter wurden ausschließlich zwischen den beiden Vertragsparteien getroffen – für beide Seiten war dies ein unsicherer Zustand.

Von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren sowohl die Eltern als auch die Tagespflegemütter und -väter. Neben der Kontinuität (auch im Krankheitsfall oder bei Urlaub der Pflegeperson) kann nun stets gewährleistet sein, dass die Prinzipien und Praktiken der Erziehung in der Familie des Kindes und in der Tagespflegefamilie übereinstimmen. Die Tagespflegepersonen sind geschult; sie ergänzen und unterstützen die familiären Erziehungs- und Förderleistungen.